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Planungsstand

Was bekannt ist - und was offen bleibt.

Was geplant ist

Im Bereich Altenhausen und Emden ist ein Windpark mit bis zu 15 Windenergieanlagen geplant. Vorgesehen sind Anlagen mit etwa 7 MW Leistung, bis zu 175 m Rotordurchmesser, bis zu 199 m Nabenhöhe und bis zu 286,5 m Gesamthöhe.

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Bis zu 15 Anlagen

Der genaue Standort der einzelnen Anlagen ist noch nicht endgültig festgelegt.

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Bis zu 286,5 m

Die Dimension der Anlagen würde das Landschaftsbild deutlich prägen.

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Waldstandort

Das zur Nutzung vorgesehene Gebiet ist im Flächennutzungsplan zum größten Teil als Waldfläche ausgewiesen.

Bislang keine Windvorrangfläche

Für Altenhausen und Emden war dieser Bereich im 1. Entwurf des sachlichen Teilplans Energie nicht als Windeignungsgebiet vorgesehen. Gerade deshalb muss nachvollziehbar erklärt werden, warum ausgerechnet dieser Waldstandort weiterverfolgt wird.

Bauleitplanung & Meilensteine

Wie läuft das Verfahren ab – und was steht auf dem Spiel?

Vereinfachte, sachliche Übersicht des zweistufigen Bauleitverfahrens (Bebauungsplan Gemeinde Altenhausen & FNP-Änderung VG Flechtingen) basierend auf der offiziellen Verfahrensdarstellung.

Phase 1: Vorbereitung & Anträge (Erledigt)
1
18.05. / 04.06.2026: Projektvorstellung & Anträge Vorhabenträger stellt Anträge auf B-Plan und FNP-Änderung.
2
29.06.2026: Aufstellungsbeschluss Altenhausen Gemeinderat beschließt Start der kommunalen Bauleitplanung.
3
27.08.2026: Vorberatung Hauptausschuss VG Nicht bindendes Meinungsbild zur FNP-Änderung (1 dafür, 5 dagegen, 3 Enthaltungen).
Zentraler Meilenstein

22.09.2026: Verbandsgemeinderat Flechtingen (18:30 Uhr · Bürgerhaus Erxleben)

Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

❌ Entscheidung: Ablehnung / NEIN
Verfahren wird gestoppt

Wird die FNP-Änderung nicht eingeleitet, fehlt dem Vorhaben die erforderliche übergeordnete Planungsgrundlage der Verbandsgemeinde. Das Bauleitverfahren kann in dieser Form nicht weitergeführt werden.

Keine Windräder im Höhenzug Der Wald bleibt als Natur- und Erholungsraum geschützt.
⚠️ Entscheidung: Einleitung / JA
Start des mehrjährigen Prüfverfahrens

Die FNP-Änderung wird im Parallelverfahren gestartet. Städtebauliche Verträge, Umweltprüfungen und Gutachten werden in Auftrag gegeben.

Q4 2026 – 2027: Scoping, Fachgutachten (Artenschutz, Wald, Wind) & Vorentwurf
2028: Frühzeitige & formelle Behörden- und Bürgerbeteiligung mit Auslegung
Ende 2028+: Abwägungs-, Satzungs- und Feststellungsbeschlüsse der Räte sowie Genehmigung durch den Landkreis

Originaldarstellung ansehen

Was offen ist

  • Konkrete Standorte der einzelnen Anlagen.
  • Vollständige Ergebnisse zu Wald, Biotopen, Vogelwelt und Fledermäusen.
  • Bewertung des Landschaftsschutzgebiets und weiterer Schutzfunktionen.
  • Vergleich mit Alternativen und Repowering-Optionen.

Unsere Position

Wir sind nicht pauschal gegen Windenergie. Aber wir halten diesen Waldstandort im Landschaftsschutzgebiet für den falschen Ort. Wer hier bauen will, muss besonders überzeugend begründen, warum Wald, Landschaft und Artenvielfalt zurückstehen sollen.

Quellen (Auszug): Beschlussvorlage Windpark Altenhausen · öffentliche Projektkurzbeschreibung Windpark Altenhausen · Unterlagen zum Bauleitverfahren.