Im Bereich Altenhausen und Emden ist ein Windpark mit bis zu 15 Windenergieanlagen geplant. Vorgesehen sind Anlagen mit etwa 7 MW Leistung, bis zu 175 m Rotordurchmesser, bis zu 199 m Nabenhöhe und bis zu 286,5 m Gesamthöhe.
Der genaue Standort der einzelnen Anlagen ist noch nicht endgültig festgelegt.
Die Dimension der Anlagen würde das Landschaftsbild deutlich prägen.
Das zur Nutzung vorgesehene Gebiet ist im Flächennutzungsplan zum größten Teil als Waldfläche ausgewiesen.
Für Altenhausen und Emden war dieser Bereich im 1. Entwurf des sachlichen Teilplans Energie nicht als Windeignungsgebiet vorgesehen. Gerade deshalb muss nachvollziehbar erklärt werden, warum ausgerechnet dieser Waldstandort weiterverfolgt wird.
Vereinfachte, sachliche Übersicht des zweistufigen Bauleitverfahrens (Bebauungsplan Gemeinde Altenhausen & FNP-Änderung VG Flechtingen) basierend auf der offiziellen Verfahrensdarstellung.
Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Wird die FNP-Änderung nicht eingeleitet, fehlt dem Vorhaben die erforderliche übergeordnete Planungsgrundlage der Verbandsgemeinde. Das Bauleitverfahren kann in dieser Form nicht weitergeführt werden.
Die FNP-Änderung wird im Parallelverfahren gestartet. Städtebauliche Verträge, Umweltprüfungen und Gutachten werden in Auftrag gegeben.
Wir sind nicht pauschal gegen Windenergie. Aber wir halten diesen Waldstandort im Landschaftsschutzgebiet für den falschen Ort. Wer hier bauen will, muss besonders überzeugend begründen, warum Wald, Landschaft und Artenvielfalt zurückstehen sollen.
Quellen (Auszug): Beschlussvorlage Windpark Altenhausen · öffentliche Projektkurzbeschreibung Windpark Altenhausen · Unterlagen zum Bauleitverfahren.